Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
von
HBB-Consult &
Becki-Tours
Reiseführungen durch HBB-Consult
& Becki-Tours: Anmeldung, Zahlung des
Reisepreises: Alternativ: Damit bieten Sie HBB-Consult
& Becki-Tours
den
Abschluss eines Reise-Vertrages an. HBB-Consult
& Becki-Tours
bietet sich durch diesen
Vertrag an, nach dem Erhalt der genannten Vergütungen, zur Gestaltung
ihrer Individualreise gemäß den bindenden Beschreibungen
behilflich zu sein. Der angegebene Gesamtpreis wird zur Vergütung der
angegebenen Leistungen verwendet. (siehe hierzu auch die Seite "Konditionen und Bedingungen") Ein Vertrag kommt mit einer
Buchungsbestätigung durch HBB-Consult
& Becki-Tours
zustande. HBB-Consult &
Becki-Tours
(c/o Hubert B. Bernhard Beckmann), Rücktritt durch den Reisenden: Bis zu 8 Wochen vor dem für beide Vertragsseiten bindenden
Reisebeginn ist ein Rücktritt vom Reisevertrag möglich. Bei Rücktritt in den letzten 2 Wochen vor Reisebeginn wird eine Gebühr von 20% des jeweiligen angegebenen Gesamtpreises eingehalten. Bei unangekündigtem Rücktritt beziehungsweise bei unentschuldigtem Nichtantritt werden 30% des bereits gezahlten Gesamtpreises nicht zurückerstattet; bei mit ärztlichen Atest oder aufgrund anderer zum Beispiel familiärer Besonderheiten entschuldigtem Nichtantritt werden 10% des bereits gezahlten Gesamtpreises als Bearbeitungsgebühr einbehalten. Rücktritt durch HBB-Consult & Becki-Tours:Voraussetzung für die Durchführung der Reisen ist die angeführte Mindesteilnehmerzahl. Wird diese Anzahl bis zu 2 Wochen vor Reisebeginn nicht erreicht, kann die Reise absagt werden. Bereits bezahlte Beträge werden zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen dann nicht mehr. Nach Antritt der Reise kann HBB-Consult & Becki-Tours den Beratervertrag mit einem Reisenden fristlos kündigen, wenn der Reisende die Durchführung der Reise trotz Abmahnung nachhaltig stört, oder wenn er sich für die Gruppe gefährdend verhält. Dabei behält der Veranstalter den Anspruch auf den bereits bezahlten "Gesamtpreis der Reise". Wird die Reise infolge von einer bei Vertragsabschluss nicht voraussehbaren höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Bereits bezahlten Beträge werden zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen auch in diesem Falle nicht mehr. Reisen können auf Grund einer vorhergesagten klimatischen Situation
modifiziert werden. Zum Beispiel
wären Wanderungen in der Sierra
Nevada bei angekündigter Gewitterlage der eigenen Gesundheit
gegenüber nicht verantwortbar. Versicherungen: Der Reisende hat sich versicherungstechnisch entsprechend abzusichern. Ein Rücktransport aus den Höhenlagen der Sierra Nevada muss zum Beispiel gewährleistet sein. Wir empfehlen hierfür, zum Beispiel, die Mitgliedschaft in einem entsprechendem Alpenverein. Als Reiseberater übernehmen wir keine Verantwortung für
Versicherungen, empfehlen jedoch den
Abschluss eines kombinierten Reiseversicherungspakets, das zum Beispiel
eine Reisegepäck-,
Reiseunfall-, Reisehaftpflicht- und Reisekrankenversicherung enthält. Eine Sonderbehandlung von privaten Rädern bezüglich Transport oder Abstellmöglichkeiten kann nicht eingeräumt werden. HBB-Consult & Becki-Tours übernimmt keinerlei Haftung oder Versicherung für eine Beschädigung oder ein Abhandenkommen von Rädern. Finanziellen Risiken für einen Rücktritt fallen im Rahmen der aufgeführten Bedingungen an. Für die Kosten der Flugreisen erklären wir uns nicht für zuständig. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung ist privat zu organisieren. Haftung: Im Rahmen dieses Punktes muss noch
einmal ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass HBB-Consult
& Becki-Tours
mit Beratervertrag agiert. Es werden gezeichnete
Wanderwege begangen, die in Führern beschrieben wurden. Sollten vorgesehene Besichtigungen oder Museumsbesuche aus Gründen undurchführbar sein, die wir nicht beeinflussen können (z.B. Renovierungen, Sperren, Umbauten usw.), können wir nicht verantwortlich gemacht werden. Die Reisenden nehmen an der
Reise als Individualreisende und auf eigene Gefahr teil. Wir machen darauf aufmerksam, dass wir im Falle der Übernachtungsmöglichkeiten beratene und vermittelnde Funktion übernehmen. Es muss mit den an den Orten der Übernachtung vorhandenen Möglichkeiten vorlieb genommen werden. Wir machen diese Möglichkeiten den Reisenden zugänglich und bilden vorab die Kontakte, und sichern dem Reisenden eine Übernachtung durch eine Reservierung. Eine Kommissionsnahme unsererseits besteht allein in einer kostenlosen Übernachtung als Reiseleiter. Der Reisende ist besonders verpflichtet, Beanstandungen unverzüglich dem Reisebegleiter zur Kenntnis zu bringen. Sofern dies möglich ist, wird angestrebt, umgehend Abhilfe zu schaffen. Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. Darüber hinaus ist Voraussetzung für das Bestehen eventueller Ansprüche uns gegenüber bindend, dass Sie spätestens einen Monat nach dem Ende der Reisen schriftlich geltend gemacht werden. |